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RECHTSANWÄLTE

STRECKER & CORDES

Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei

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Start: Willkommen
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Strafrecht * Verkehrsrecht *Arbeitsrecht

ÜBER DIE KANZLEI

Herr Rechtsanwalt Thomas Strecker, LL. M. übt seit September 2017 seine anwaltliche Tätigkeit gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Carolin Cordes in den  Kanzleiräumlichkeiten in der Gutenbergstraße 16 in Marburg aus.

Start: Über uns

WER WIR SIND

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RECHTSANWALT

THOMAS STRECKER, LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Thomas Strecker wurde 1960 in Marburg geboren. Nach Abitur und Grundwehrdienst studierte er an der Philipps Universität zu Marburg Rechts- und Staatswissenschaften. Das Studium schloss er mit dem 1. juristischen Staatsexamen erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Herr Strecker bei dem Landgericht in Gießen. Die große juristische Staatsprüfung bestand er im Januar 1993.

Neben seiner Tätigkeit als Assessor bei Herrn Rechtsanwalt und Notar Gerhard Kühn war er am Lehrstuhl für Strafrecht bei Herrn Prof. Dr. Dieter Meurer als Assistent tätig. Von 1994 bis 2017 übte er seine anwaltliche Tätigkeit zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Hermann Zimmermann aus. Seit September 2017 praktiziert Herr Strecker gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Carolin Cordes in seiner Kanzlei in der Gutenbergstraße 16, Marburg.

Rechtsanwalt Strecker ist Master of Laws (LL. M.) im Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Die Rechtsanwaltskammer Kassel hat ihm die Befugnis verliehen, die Titel "Fachanwalt für Strafrecht" und "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.

Neben zahlreichen Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts war Rechtsanwalt Strecker auch als Referent für die Automobilbranche sowie als Dozent für das Hessische Ministerium der Justiz im Bereich des Jugendstrafrechts tätig.
Er war von 2013 bis 2018 Richter am Hessischen Anwaltsgerichtshof beim OLG Frankfurt.

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RECHTSANWÄLTIN

CAROLIN CORDES

Tätigkeitsschwerpunkte
Strafrecht & Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Carolin Cordes wurde 1987 in Nürnberg geboren.

Nach dem Abitur in Königstein im Taunus studierte sie Rechtswissenschaften an der Philipps- Universität in Marburg.

Das Studium schloss sie erfolgreich mit dem 1. Staatsexamen ab. Frau Cordes absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst bei dem Landgericht in Marburg und legte im März 2017 das 2. Staatsexamen erfolgreich ab.

Bereits im Rahmen des Vorbereitungsdienstes konnte Frau Cordes in der Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Strecker bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Strecker über einen Zeitraum von 9 Monaten praktische Erfahrungen sammeln.


Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist Frau Cordes seit September 2017 als selbstständige Rechtsanwältin bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Strecker tätig.

Neben dem Strafrecht beschäftigt sich Frau Cordes im Schwerpunkt mit dem Gebiet des Arbeitsrechts. Im Januar 2019 absolvierte Frau Cordes erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht. Im Juni 2019 erfolgte der erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht.

Start: Rechtsgebiete
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UNSER TEAM

Start: Unser Team

NADIEN HENKE

Rechtsanwaltsfachangestellte

LAURA WARCH

Rechtsanwaltsfachangestellte

BÜSRA AKPINAR

Auszubildende

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Herr Rechtsanwalt Thomas Strecker ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht, als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Nach der Fachanwaltsordnung bedarf die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Zudem muss sich der Fachanwalt in seinem jeweiligen Spezialgebiet jährlich mindestens 15 Stunden fortbilden und diese Fortbildungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse sind durch die Teilnahme an einem 120-stündigen Fachlehrgang und die erfolgreiche Bearbeitung von drei fünfstündigen Aufsichtsklausuren nachzuweisen.

Die besonderen praktischen Erfahrungen werden durch die Vorlage von selbstständig bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen.

Herr Rechtsanwalt Strecker ist in Marburg der einzige Rechtsanwalt, der die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht gemeinsam zu führen berechtigt ist. Damit ist eine besondere Qualifikation in den immer bedeutsamer werdenden Rechtsgebieten Straßenverkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gegeben.

Start: Rechtsgebiete

STRAFRECHT

Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich der Strafrechtspflege nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an den Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.

Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.


Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie überbesondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt verlangt (§ 5 lit. f FAO), dass er 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet sowie an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt hat. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können


Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften

  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.


Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

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AKTUELLES

Nachrichten * Rechtsprechung * Informaiton

Start: Neuigkeiten

FREISPRUCH VOM VORWURF DER VERGEWALTIGUNG

09.07.2021

Strafverteidigung vor dem Landgericht in Marburg

KONTAKT

Die Kanzlei ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Pkw gut zu erreichen.


(Parkmöglichkeiten: Ecke Frankfurter Straße/Gutenbergstraße und in der Jägerstraße).

In Strafsachen haben wir eine

24h Stunden Notrufnummer eingerichtet: 0160- 7804604

Gutenbergstraße 16, 35037 Marburg, Germany

Telefon 06421 93 39 250

Fax 06421 93 39 251

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24h Stunden Notruf in Strafsachen

In dringenden Strafsachen erreichen Sie uns unter nachfolgender Mobilnummer. Bitte nutzen Sie diese Nummer ausschließlich im Fall eines strafrechtlichen Notfalls wie beispielsweise im Fall einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung.

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IMPRESSUM



verantwortliche Webmaster, Autoren und Datenschutzbeauftragte der Kanzlei: Thomas Strecker & Carolin Cordes

Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise nach § 5 TMG:


Kontaktdaten:  

Rechtsanwälte Strecker & Cordes, Gutenbergstraße 16, 35037 Marburg

Tel.: 06421-93 39 250; Fax: 06421-93 39 251; E-Mail: info@ra-strecker.com

Umsatzsteuer-Ident.-Nr. Thomas Strecker: DE181336370 Carolin Cordes:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben ihre Anwaltszulassung 

in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Berufsrecht„.

Zuständig für berufsrechtliche Beschwerden ist die

Rechtsanwaltskammer Kassel

Karthäuserstraße 5a

34117 Kassel

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Die Anwaltshaftung ist insgesamt auf 250.000,– EUR beschränkt. Berufshaftpflichtversicherer der  Rechtsanwälte ist die Allianz Versicherung. Diese Berufshaftpflichtversicherungen gelten nicht für Ersatzansprüche aus anwaltlichen Tätigkeiten im aussereuropäischen Bereich. Auch nicht im Zusammenhang anwaltlicher Beratung/Beschäftigung mit aussereuropäischem Recht.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org. Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren bereit.

Weitere Informationen zur allgemeinen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten finden Sie hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03302016_Verbraucherschlichtung .html

und hier: 

http://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Schlichtungsstellen/Schlichtungsstelle n_node.html




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